Anfrage an Gemeinderat nach Art. 69: Teilrevision der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofverordnung

Anfrage an Gemeinderat nach Art. 69: Teilrevision der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofverordnung

Am 17. August hat der Gemeinderat über die neuen Gebühren informiert. Gegen den Grundsatz, dass Gebühren die Kosten decken sollen, ist nichts einzuwenden. Trotzdem erstaunt es, in welchem Umfang die Gebühren angepasst wurden. Nebst Leistungen, welche bisher nichts kosteten, wurden einige der wichtigsten Leistungen, wie z.B. die Gebühren für den jährlichen Unterhalt eines Sarg-Reihengrabes, mehr als verdoppelt.

In letzter Zeit wurde mehrmals an mich herangetragen, dass der Zustand der Gräber seit einigen Jahren in einem desolaten Zustand ist.

Bei verschiedenen Besichtigungen konnte ich feststellen, dass die Klagen berechtigt sind. Viele Gräber, welche durch die Gemeinde bepflanzt und gepflegt werden, sind überwuchert. Auf den Gräbern wachsen meterhohe Disteln und viel Unkraut.
 

Fragen an den Gemeinderat:

Ist sich der Gemeinderat bewusst, dass sich der Zustand des Friedhofs in den letzten ca. 3 Jahren massiv verschlechtert hat?

Was ist der Grund dafür?

Wie viele Stellen-% wurden früher bzw. werden heute für den Grabunterhalt eingesetzt?

Wie hoch war der Kostendeckungsgrad vor der Gebührenanpassung für die kostenpflichtigen Arbeiten?

Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad nach der Gebührenanpassung für die kostenpflichtigen Arbeiten?

Was unternimmt der Gemeinderat, dass sich der desolate Zustand ändert?
 

Besten Dank für die Beantwortung

Thomas Buser, Präsident EVP Muttenz