Bericht zur Grossratssitzung vom 15.09.2021

Bericht zur Grossratssitzung vom 15.09.2021

Berichterstatter: Kantonsrat Hansjörg Haller, Hauptwil

Heute finden nach der Ratssitzung die Fraktionsausflüge statt. Wir werden in der Seemöwe Güttingen einen gemütlichen Nachmittag verbringen. Aus diesem Grunde wird die heutige Sitzung ausnahmsweise kürzer sein.

 

Mit der heutigen Sitzung geht die 7 ½-jährige Amtszeit von Doris Günther im Grossen Rat zu Ende. Sie hat sich mit viel Herzblut und Engagement in diversen Kommissionen, den Fraktions- und Ratssitzungen eingebracht. Ein besonderes Anliegen war ihr die Schule. Zuletzt hatte sie Einsitz in der Covid-Kommission.

Doris, herzlichen Dank für deinen Einsatz und dein Mitdenken in der EVP-Familie im Grossen Rat.

 

Wie meist, begrüsst die Ratspräsidentin Brigitte Kaufmann pünktlich um 09.30 Uhr, die Ratsmitglieder und die Regierung.

 

Es sind heute 118 von 130 Mitgliedern anwesend.

Die Präsidentin stellt die Tagesordnung wir immer zur Diskussion. Für einmal macht ein Mitglied einen Antrag. Tony Kappeler beantragt

Traktandum 7. Antrag gemäss § 52 der Geschäftsordnung des Grossen Rates von Mathis Müller, Stefan Leuthold und René Walther vom 2. Dezember 2020 "Biodiversitätsschädigende Subventionen im Thurgau» von der Traktandenliste zu streichen. Die Interpellanten hatten angekündigt, das Traktandum zurückzuziehen. Die Grünen wollten über diese wichtige Thema unbedingt diskutieren.

Dem Antrag wurde mit 61 zu 44 Stimmen abgelehnt.

 

Bevor die ordentlichen Traktanden beraten werden, informiert Regierungspräsidentin Monika Knill über die Lage zu Covid. Dabei ging sie darauf ein, dass auf das Ergehen der Bevölkerung ein. Wer nach seinem Ergehen gefragt wird, gibt zum Ausdruck, dass er müde, resigniert, verunsichert oder gar krank sei. Sie forderte unmissverständlich dazu auf, die Meinungsfreiheit hoch zu halten und die Werte die am 1. August jeweils beschworen werden, gerade jetzt in schwierigen Zeiten auch zu leben. Weiter sagte sie, nicht der Andersdenkende ist der Feind, sondern das Virus. Die Regierung sei aufs tiefste besorgt über Vandalenakten, tätliche Angriffe und Verwüstungen gegen Andersdenkende. Dies verurteilt die Regierung aufs schärfste, da gibt es Nulltoleranz und sofortige Einleitung von rechtlichen Schritten gegenüber der Täterschaft.

Zu den Schulen noch einige Worte. Aufgrund von vielen Quarantäneanordnungen mussten wir eine vorübergehende Maskentragpflicht ab der 1. Oberstufe einführen. Diese Massnahme wurde nicht ergriffen, weil Spitäler überlastet sind, sondern damit ein geregelter Schulbetrieb vor Ort möglich bleibt und nicht dauern zwischen Fern- und Präsenzunterricht hin- und hergependelt werden muss. Wir wollen, wenn immer möglich einen geregelten Schulbetrieb ermöglichen. Leider führte diese Massnahme bereits wieder nicht tolerablen Reaktionen zu massiven Auseinandersetzung. Nicht nur die Spitäler, sondern auch die Schule vor Ort ist am Limit. Die Schule ist zur Kampfzone von Ansichten, Ideologien, Forderung und Drohungen geworden. Die Schulen sind jeden Tag gefordert, eine Balance zu finden, um einen geregelten Unterricht zu ermöglichen.

Urs Martin Die Aktuelle Lage fordert den Regierungsrat. Die Spitäler sind sehr stark ausgelastet. 21 Personen befinden sich auf der Intensivstation. Er erklärt, warum es in der Statistik vor einem Jahr mehr Intensivbetten gab. Damals verbot der Bundesrat sämtliche elektiven Wahleingriffe. Dies führte dazu, dass OPs-Säle in Intensivstationen verwandelt wurden und OPs – Personal in die hoch komplexe Pflege von Intensivpatienten eingebunden werden konnten.

Nun ist die Lage anders. Es wird wieder operiert. Es hat viele Leute die seit längerer Zeit auf operative Eingriffe, die notwendig sind. Deshalb stehen die damals geschaffenen Kapazitäten nicht mehr zur Verfügung.

Covid-Patienten vor über einem Jahr waren damals älter und etliche starben im Spital. Heute sind die Intensivpatienten deutlich jünger, sterben kaum aber liegen meist im Durchschnitt wesentlich länger auf der IPS.

Das Problem sind nicht die Intensivbetten, sondern das Personal. Dieses ist auf dem Personalmarkt kaum zu finden und neues Personal auszubilden dauert einige Jahre.

Die ausgedehnte Zertifikatspflicht auf Spitäler, Alters- und Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Beeinträchtigungen hat damit zu tun, dass wir gerade diese Gruppen möglichst gut schützen wollen.

Nebst dem wieder hochgefahrenen Impfzentrum Weinfelden, sind nun 3 Impfbusse unterwegs und werden sehr gut genutzt.

Zum Schluss erwähnt er, dass ein Impfstoff vor der Zulassung steht, der nicht auf der MNRA-Technologie beruht.

 

  1. Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen
    Nachdem in den letzten Grossratssitzungen das Gesetz in 2 Lesungen durchberaten worden ist, stand heute die Redaktionslesung und die Schlussabstimmung an.
    Das Gesetz wurde ohne weitere Diskussion mit 119 : 0 stimmen angenommen. Das Behördenreferendum wird nicht ergriffen.
  1. Gesetz über das Veterinärwesen 2. Lesung
    Es gab keine Wortmeldungen. Damit kommt es in der nächsten Sitzung zur Redaktionslesung und Schlussabstimmung.
  1. Beschluss des Grossen Rates betreffend Genehmigung der Covid-19-Notstandsmassnahmen betreffend Schutzschirm Publikumsanlässe: Umsetzung der Verordnung über Massnahmen für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung im Zusammenhang mir der Covid-19-Epidemie.  Eintreten, Diskussion, Beschlussfassung
    Eintreten war unbestritten. Die SVP machte die Anmerkung, dass der Bund bei überkantonalen Veranstaltungen sich am Schutzschirm beteiligen sollte. Mit 111 : 2 Stimmen wurde der Beschluss gutgeheissen.
  1. Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kts. Thurgau (GOGR) 1. Lesung
    Hinter diesem Titel steckt die Einführung einer Fragestunde, in der die Regierungsmitglieder mündlich zu Fragen beantworten.
    Die Meinung gehen bei diesem Thema auseinander:
    Kantonsrat Robert Meyer (glp) möchte die Eingabefrist für Fragen von einer Woche auf den Montag vor der Grossratssitzung verkürzen. Dies wird als unpraktikabel eingestuft. Da dem Regierungsrat gerade mal ein Tag für Abklärung bleibt.
    Die FDP möchte möglichst wenige Fragestunden pro Jahr. Nach längerem Hin- und Her wurde die erste Lesung in der Kommissionsfassung belassen mit einem zweimonatlichen Rhythmus.
  1. Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz), Eintreten und 1. Lesung
    Kerninhalte der Revisionsvorlage sind:
    - Umsetzung und Anpassung an Bundesrecht
    - Massnahmen zur Abwehr von kollidierenden ausländischen Steueransprüchen
    - Melderecht gegenüber Sozialbehörden bei Betrugsverdacht
    - Bundesgesetz über steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen (Bestechungsgelder und
      Bussen sind nicht abzugsberechtigt).
    - Das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose musste ins Steuergesetz
       aufgenommen werden.
    - Das elektronische Verfahren im Steuerbereich wurde geregelt
    - und die Aktienrechtsrevision 2020 musste im Steuergesetz geregelt werden.

     

Die vorberatende Kommission traf sich zu einer von der Steuerverwaltung hervorragend vorbereiteten Sitzung. In der ersten Lesung wurden viele Fragen und Anregungen gemacht und teilweise auch aufgenommen. Die zweite Lesung und Schlussabstimmung gingen schlank über die Bühne. Die Steuergesetzanpassungen wurden einstimmig dem Grossen Rat zur Annahme empfohlen.

Entsprechend war Eintreten unbestritten. In der 1. Lesung gab es keine Wortmeldungen. Die 2. Lesung findet an der nächsten Sitzung statt.

Hier ist das Votum von mir als Sprecher der «Die Mitte / EVP» Fraktion abgedruckt:

Votum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz)“

«Geschätzte Präsidentin, geschätzte Mitglieder der Regierung, liebe Kolleginnen und Kollegen

Ich spreche im Namen der Fraktion «Die Mitte 7 EVP»

Zunächst danken wir dem zuständigen Regierungsrat Urs Martin, den Herren Marcel Ruchet, Michael Büchi und Olivier Margraf für die ausgezeichnete Vorbereitung der Gesetzesvorlage. Auch David Zimmermann für die speditive Führung der Sitzung.

Die Änderungen des Steuergesetzes sind grösstenteils notwendig, um dem übergeordneten Recht Rechnung zu tragen. Der Spielraum für Anpassungen ist relativ gering, nichts desto trotz wurde das Gesetz gestrafft und auch sprachlich angepasst. § 4c, die Hinzurechnungsbesteuerung, darf künftig keine KANN-Vorschrift mehr sein, um international gesehen den Bedürfnissen der betreffenden Firmen genügen zu können.

In der Eintretensdebatte gab das Votum von KR Regli zu reden. Er schlug vor, im kantonalen Doppelbesteuerung ein Verständigungsverfahren vorzusehen. Dies müsste allerdings auf Bundesebene angestossen werden. Es wurde uns aber zugesichert, dass bei einer interkantonalen Doppelbesteuerung auch der informelle Kontakt zum anderen Kanton gesucht werde, um diese zu beseitigen.

Weiter wurde im Zusammenhang mit dem Melderecht deutlich, dass steuerlicher Missbrauch als Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug geahndet wird. Zudem ist festgehalten, wie Einkünfte aufgrund der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur Alter-, Hinterlassen- und Invalidenversicherung geregelt werden.

Neu wird ein Melderecht eingeführt. Dieses macht es einfacher Missbrauchsverdachte im sozialen Bereich zu melden.

Zudem werden mit der Änderung des Steuergesetzes die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit der gesamte Austausch von steuerrelevanten Dokumenten insbesondere die Steuererklärung ausschliesslich elektronisch eingereicht werden können.

Die ganze Gesetzesvorlage konnte in einer Sitzung durchberaten und bereinigt werden. Sie wurde einstimmig zur Annahme empfohlen.

Die Fraktion Die Mitte / EVP ist einstimmig für eintreten und dankt allen für den geleisteten Einsatz.»

Zur Überraschung vieler, beendete die Ratspräsidentin die Sitzung bereits um 11.06 Uhr. Wir hatten damit gerechnet, dass sie spätestens um 11.30 Uhr zu Ende geht, damit alle rechtzeitig an den Ort des jeweiligen Fraktionsausfluges kommen. So bleibt mehr als genug Zeit uns nach Güttingen zu «verschieben».