Bericht zur Grossratssitzung vom 21.04.2021

Bericht zur Grossratssitzung vom 21.04.2021

Kantonsrat Roland Wyss, Frauenfeld, berichtet.

Es sind 128 Ratsmitglieder anwesend.

 

Einleitend informiert der Regierungsrat über Covid-19

 

Regierungspräsident Walter Schönholzer

Seit dem 16. April ist das angepasste Härtefallprogramm in Kraft. Die wesentlichste Änderung ist, dass ab sofort auch a fonds perdu-Beiträge ausbezahlt werden. Im Moment geht die Regierung von behördlichen Massnahmen bis Ende Juni aus und rechnet dies bei den Anträgen auch so ein. Ob ein Restaurant die Terrasse öffnet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Berechnung. Der Prozess der Eingabe bewährt sich. So müssen diejenigen, welche bereits ein Gesuch für ein Darlehen eingegeben haben, keine zusätzlichen Unterlagen nachreichen.

 

Regierungsrat Urs Martin

Die vom Bund beschlossenen Öffnungsschritte können bei unseren nördlichen Nachbarn nicht ganz nachvollzogen werden. Wir öffnen und gleichzeitig schliesst Deutschland eher.

Die Impfstoffplanung erweist sich als äusserst schwierig, da die zugesicherten Lieferungen vom Bund nicht eingehalten werden können. Ausserdem wurde vom Bund ein Abbau der Reserven für die zweite Impfung empfohlen. Da sich der Kanton nicht vollumfänglich darangehalten hat, sollte es zu keinen Impfterminverschiebungen kommen.

Für die Impfung durch die Ärzte wurde seitens der Regierung eine Auffinanzierung auf Fr. 40.- beschlossen, was in etwa den Kosten in den Impfzentren entspricht. Dieser Beschluss ist befristet bis Ende August 2021.

 

Regierungsrätin Cornelia Komposch

Das Testkonzept wurde schnell erstellt und man ist bereit für die serielle Impfung. Betriebe sollen die Möglichkeit zum präventiven Testen haben, Schulen können, wenn sie wollen. Bei den Schulen erfolgt aber hauptsächlich das Ausbruchstesten.

 

 

1. Amtsgelübde von Kantonsrätin Michèle Strähl-Obrist

Michèle Strähl-Obrist legt das Amtsgelübde ab und gehört somit auch dem Grossen Rat an.

 

2. Wiedereintritt von Kantonsrat Kilian Imhof

Kilian Imhof gehörte bis zu den letzten Wahlen bereits dem Grossen Rat an und muss daher nicht mehr vereidigt werden. Willkommen zurück, auch in unserer Fraktion.

 

3. Kantonsbürgerrechtsgesuche (20/EB 3/130)

Das Eintreten zu den Kantonsbürgerrechtsgesuchen wurde in der Justizkommission einstimmig beschlossen. Im Grossen Rat gab es keine Wortmeldungen, es wurde stillschweigend beschlossen.

Die Bürgerrechtsgesuche von 3 Schweizer/innen wurden mit 124 Ja zu 0 Nein beschlossen (Kommission: einstimmig Ja)

Die Bürgerrechtsgesuche der 66 Ausländer/innen: wurden mit 105 Ja zu 5 Nein beschlossen (Kommission 9 Ja, 2 Enthaltungen)

 

4. Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und die Bevorschussung von Kinderalimenten (AliG) (20/GE 2/74)

2. Lesung

Die Kommission hat zur 2. Lesung keine Ergänzungen. Die zwei Anträge der ersten Lesung wurden in der letzten Sitzung abgelehnt.

Auch im Rat gab es keine erneute Diskussion. Die Redaktionslesung und Schlussabstimmung erfolgt an der nächsten Sitzung.

 

5. Interpellation von Edith Wolfender, Peter Dransfeld, Elisabeth Rickenbach, Ueli Fisch und Peter Bühler vom 9. September 2020 "Thurmed: Eine Milliarde im Nebel“ (20/IN 7/55)

Beantwortung

Die Interpellantin Edith Wohlfender bedankt sich für die rasche Beantwortung. Sie hält fest, dass es nicht um die professionelle und gute Führung geht, sondern um die Transparenz.

Die Abstimmung über Diskussion wurde grossmehrheitlich beschlossen.

Seitens der Interpellantin wird kritisiert, dass nicht alle Institutionen der Thurmed Holding im Geschäftsbericht aufgeführt sind. Die Transparenz sei so nicht gewährleistet. Der Grosse Rat werde zu wenig informiert und könne seine Aufsichtspflicht nicht erfüllen. Die Offenlegung ist rechtlich zwar nicht nötig, wird von Institutionen, welche dem Kanton gehören, aber verlangt. Zudem blende der Regierungsrat die Nachfrage zur Holdingstruktur vollständig aus.

Die Meinungen der Fraktionen fallen, was die Transparenz und Offenlegung betrifft, sehr unterschiedlich aus:

SVP, FDP und EDU sehen keinen Anlass für eine erweiterte Information. Seit der Überführung in eine AG hat sich das Spital erfolgreich im Markt etabliert, gleichzeitig wurde aber auch das Mitsprache- und Einsichtsrecht des Parlamentes verringert.

CVP/EVP, SP, GLP und Grüne wünschen sich eine Transparenz zum Beispiel analog der EKT AG. Es geht nicht um mehr Mitbestimmung, sondern um mehr Information. Auch die Rechnungsprüfung wird bemängelt. Seit über 20 Jahren ist es dieselbe Revisionsstelle, was so nicht üblich ist.

Zwei Zitate unseres Fraktionssprechers Peter Bühler finde ich sehr passend: Es ist nie zu spät um noch besser zu werden / Was wir wissen ist, dass wir nicht alles wissen. Und das kann es nicht sein.

Auch Elisabeth Rickenbach hat ein Votum gehalten:

Bei meinem Nachforschen zu früheren ähnlichen thematischen Vorstössen wurde bereits im 2010 Unbehagen ausgedrückt u.a. über die spärliche Information seitens Thurmed an den Grossen Rat und der eher dürftigen Eigentümerstrategie, welche dem Grossen Rat vorgelegt wurde.

Ich weiss nicht, wieviel weiter wir nach elf Jahren sind… aber es scheint, dass der Nebel sich noch nicht sichtlich gelichtet hat oder mit einem anderen Bild ausgedrückt: die wunde ist noch nicht verheilt.

Denn die vorliegende Interpellation legt den Finger auf den wunden Punkt der Transparenz der Thurmed-Unternehmungsführung. Hier benötigt sie dringend medizinische und pflegerische Wundversorgung. In der Gesundheitsversorgung hat sie bis Anhin als Leistungserbringerin für die Thurgauer Bevölkerung gute Arbeit vollbracht. Darum danke ich an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement. Gerade die Pandemie zeigt verstärkt auf, welch wichtigen Job die Mitarbeitenden an der Basis in der Gesundheitsversorgung erbringen, immer wieder am Limit ihrer Kräfte. Deshalb ist eine gute Entlöhnung auch für sie wichtig und richtig mit den nötigen Sicherheiten wie dem Firmenarbeitsvertrag FIV. Dieser ist leider nicht für alle Mitarbeitenden unter dem Dach der Thurmed AG beschieden. Dies, obwohl die Thurmed AG kein privatwirtschaftliches, sondern öffentliches Unternehmen gemäss den Richtlinien des RR zur Public Corporate Governance ist. Gerade öffentliche Unternehmen haben eine besondere Verantwortung bei der Gleichbehandlung von Arbeitnehmenden. Und das gilt meiner Meinung selbstverständlich auch für die Tochterunternehmen der Thurmed, die auch öffentliche Unternehmen sind.

Darum will mich die Antwort auf die Frage 8 nicht recht befriedigen. Bei der Überführung der einzelnen öffentlich-rechtlichen Körperschaften im 1999/2000 in eine AG wurde der Firmenarbeitsvertrag (FIV) explizit für die Spital Thurgau AG geschaffen, wie der RR korrekt schreibt. Es wurde ja zu diesem Zeitpunkt «nur» die Spital Thurgau AG geschaffen. Und mit dem FIV entsprach man dem Volkswillen, eine gute Entlöhnung des Spitalpersonals zu gewährleisten. Beim Wechsel resp. Überführung zur Thurmed AG wurden alle Bereiche, deren rechtliche Verselbständigung aufgegleist wurde im FIV belassen, also für die MA der Thurmed Immobilien AG, Bodenseewäscherei, die Spitalpharmazie, um keine Schlechterstellung der MA in die ausgegliederten Gesellschaften herbeizuführen. Warum wurde und wird aber bei den weiteren neu dazugekommenen Gesellschaften/ Töchtern der FIV nicht angewendet? Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man jetzt eine Ungleichbehandlung resp. Schlechterstellung von Mitarbeitenden unter gleichem Dach in Kauf nimmt!

Die Auflistung der 17 Tochtergesellschaften auf dem Organigramm auf der Homepage und auf S.4 der Beantwortung ist (wie bereits erwähnt) unvollständig, die Darstellung unüblich resp. nicht korrekt. Auf der Homepage wird das morphologische Institut Regenbogen AG in Münsterlingen aufgeführt.  Dieses ist aber im Handelsregisterauszug nicht zu finden. Und wenn man auf der Homepage auf den Link klickt, kommt keine weitere Information. Das zeigt auf, wie wenig transparent das Ganze ist.

Das Organigramm zeigt weiter nicht auf, wie die Führung der Tochterfirmen organisiert ist. So ist z.B. die Radiologie Nordost im Organigramm nicht der Spital Thurgau AG unterstellt, obwohl sie deren Tochterfirma ist. Die ausserkantonalen Beteiligungen sind zu hinterfragen.

Deshalb frage ich, bezogen auf die Antwort des RR zur Frage 7 nach, weshalb dem Kauf der Regio Wäscherei in Aesch Kanton Basel-Land stattgegeben wurde. Ihr Hauptschwerpunkt: Geschäftskunden aus Hotel, Restaurant, Pflegeheimen und Industrie und in der Nähe von Basel mit Kundenziel Basel und nahe Umgebung  der RR schreibt bereits in der Antwort, dass hier der sachliche Bezug zur Spital Thurgau AG resp. Thurmed AG und der Mehrwert für das Gesundheitswesen des Kantons Thurgau nicht unmittelbar gegeben sei, aber die Wettbewerbsfähigkeit stärke. Wirklich? Zudem hat die Thurmed im Jahr 2019 selber eine neue Grosswäscherei in Pfaffnau Kanton Luzern aufgebaut und in Betrieb genommen. (S. 56 Geschäftsbericht). Nun – mit Corona (was nicht voraussehbar war, aber nun Tatsache ist und in die Strategie Einfluss finden musste) schliesse ich nicht aus, ob nicht eher ein Defizit von zwei ausserkantonalen Wäschereien mit Thurgauer Volksvermögen gedeckt werden muss?

Auch das Betreiben der Arztpraxis in Stein am Rhein, Kanton Schaffhausen, ist für mich fragwürdig.  Hausarztmedizin ist nicht Auftrag der Thurmed AG.

Dem Regierungsrat danke ich für konkrete Beantwortung.

Und für den Patient Thurmed AG erhoffe ich rasche Wundheilung.

 

In einem Punkt sind sich aber alle einig: die Thurmed AG macht einen sehr guten Job. Von allen Seiten gab es viel Lob für den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter/innen.

 

Etwas störend empfand ich die Stellungnahme von Regierungsrat Urs Martin am Schluss der Diskussion. Er stellte die Frage, ob es ein Misstrauen gegen die Institution gibt oder wir mit der Führung der AG nicht zufrieden sind? NEIN! Wir wollen nur mehr Transparenz. Die Spital Thurgau ist gut geführt. Mit einer transparenteren Rechnungslegung würde dies noch stärker sichtbar werden. Ein Rechnungslegungsstandart, der über das OR hinausgeht wäre wünschenswert.

 

6. Beschluss des Grossen Rates über die Eigentümerstrategie des Kantons Thurgau für die thurmed AG (20/BS 7/73)

Eintreten, Detailberatung, Beschlussfassung

Im Vorfeld der Beratung der Eigentümerstrategie führte die GFK ein Hearing mit Vertretern der Spital Thurgau AG, Ärzten und Apothekern durch. Die GFK ist der Meinung, dass die Strategie gute Grundlagen für die Führung enthält und empfiehlt dem Grossen Rat die Eigentümerstrategie zur Kenntnis zu nehmen.

Die Voten zum Eintreten auf die Eigentümerstrategie waren ähnlich verteilt wie bei der Interpellation: «von mässiger Begeisterung» über «im Grundsatz dafür» bis hin zu «guter Strategie».

Kritisiert wurde, dass die Vorlage durch den Wechsel des Regierungsrates fast ein Jahr liegen geblieben ist. Positiv erwähnt wurde, dass neu wirtschaftliche Ziele definiert werden und eine genauere Definition im Beschaffungswesen besteht.

Das Eintreten war somit unbestritten und stillschweigend beschlossen.

Bei der Diskussion gab es folgende Bemerkungen:

1.2 Finanzielle Ziele: Unsere Fraktion findet den Begriff «angemessene Reserven» zu unklar. Hier sollte eine fixe Grösse bestimmt werden.

1.4 Wirtschaftspolitische Ziele: Eine klare Aussage zur Nachhaltigkeit und Aussagen zu den Ressourcen fehlen.

1.5 Personalpolitische Ziele: Unsere Fraktion findet auch hier den Begriff «relativ gering zu halten» zu unklar definiert. Von anderer Seite wird moniert, dass keine Würdigung des Personals erfolgt und die Weiterführung von Gesamtarbeitsverträgen nicht zugesichert werden.

2.4 Externe und interne Revision, Finanzkontrolle: Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein baldiger Wechsel der Revisionsstelle sinnvoll wäre.

Der Wunsch den Rechnungslegungsstandart, der über das OR hinausgeht anzupassen wurde nochmals deponiert

 

Beschlussfassung: die Eigentümerstrategie wird mit 119 Ja zu 0 Nein zur Kenntnis genommen.

 

Die Traktanden 7 – 9 werden an einer der nächsten Sitzungen beraten:

7. Motion von Petra Kuhn, Brigitte Kaufmann und Marianne Raschle vom 11. März 2020 "Stopp der Diskriminierung unserer KMU im Beschaffungswesen" (16/MO 48/495)

Beantwortung, Diskussion, Beschlussfassung

8. Parlamentarische Initiative von Anders Stokholm, Karin Bétrisey, Barbara Dätwyler, Dominik Diezi, Stefan Leuthold, Christian Mader, Martin Salvisberg, Max Vögeli, Roland Wyss und Cornelia Zecchinel vom 2. Dezember 2020 "Planungs- und Baugesetz vom 21. Dezember 2011" (20/PI 1/85)

Vorläufige Unterstützung

9. Interpellation von Urs Schär und Pascal Schmid vom 17. Juni 2020 "Littering, ein (ernst)-zunehmendes Problem – und kein Ende in Sicht" (20/IN 2/30)

Beantwortung

 

Die Sitzung endet um ca. 12.20 Uhr.

Im Anschluss an die Grossratssitzung findet zuerst eine Sitzung der Fraktionspräsidenten und im Anschluss daran um ca. 14.00 Uhr eine Sitzung der Covid-Kommission