Bericht zur Grossratssitzung vom 29.06.2016

Bericht zur Grossratssitzung vom 29.06.2016

  • Das Amtsgelübde von Federico A. Pedrazzini, Mitglied des Zwangsmassnahmengerichts wurde zur Kenntnis genommen.
  • Kantonsbürgerrechtsgesuche:
    2 Schweizerbürger und 96 Ausländer beantragen das Kantonsbürgerrecht. Die Justizkommission hat noch in alter Besetzung die Anträge geprüft und empfiehlt sie dem Grossen Rat zur Annahme. Sie werden mehrheitlich ohne Gegenstimme aufgenommen. (EVP stimmte zu).
  • Die Interpellation „Christliche Werte in der Wohlstandsgesellschaft“ (von sechs Interpellanten aus 5 Parteien) wurde ausgiebig und auf vielfältige Weise über alle Parteien diskutiert. Nur die Grünen lehnten Diskussion ab, beteiligte sich aber dann doch mit einem Votum.

    Die EVP äusserte sich mit KR Hansjörg Haller.
  • Der Geschäftsbericht 2015 der Gebäudeversicherung Thurgau wurde mit 112 : 0 genehmigt (EVP genehmigt) und die Wahl der Kontrollstelle wurde mit 116:0 gewählt (EVP gewählt).

    Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Institution im Thurgau. Eine hohe Transparenz ihrer Arbeit für die Bevölkerung erscheint uns wichtig, damit sie verstanden und akzeptiert wird. Die Besetzung des Verwaltungsrat braucht kompetente Personen, wo die Parteizugehörigkeit nach unserer Meinung eine untergeordnete Rolle spielen soll.
  • Der Geschäftsbericht 2015, umfassend dem Rechenschaftsbericht des Regierungsrates und die Staatsrechnung 2015, sowie Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten wurde nach etlichen Wortmeldungen welche grossmehrheitlich wohlwollend waren, ohne Gegenstimme genehmigt (EVP genehmigt).

    Der Kanton Thurgau ist momentan auf einem guten Weg mit seinen Ausgaben. Massnahmen aus der Leistungsüberprüfung greifen. Er darf aber nicht noch mehr Ausgaben an die Gemeinden delegieren, damit er finanzmässig gut dasteht. Die Gesundheitskosten stellen eine grosse Herausforderung dar. Wir setzen uns ein, dass nicht ausschliesslich in materielle Substanz, sondern in Humanvermögen investiert wird.
  • Beim Gesetz betreffend die Änderung des Lotteriegesetzes war Eintreten bestritten, mit 65 : 42 wurde Eintreten beschlossen. Die vorberatende Kommission hat Eintreten mit 7:6 abgelehnt. Grund oder Auslöser für die Gesetzesänderung war der einmalige Vorfall betr. Kunstmuseum Ittingen, wo Lotteriegelder für die Sanierung/Erweiterung gesprochen wurden.

    Die EVP war nach intensivem Abwägen schlussendlich für Eintreten, damit die Diskussion betr. Regelung der Finanzkompetenzen im Umgang mit Lotteriegelder, welche vom Regierungsrat versprochen wurde, endlich geführt und Grenzen definiert werden können (aktuell keine Kompetenzgrenzen für den Regierungsrat).
    In der 1. Lesung wurde der Antrag der Kompetenzbeschränkung der glp von 1 Mio. für einmalige Ausgaben und 200‘000 für wiederholende zugunsten der Regierungsfassung von 3 Mio für einmalige und 1 Mio für wiederkehrende Ausgaben äusserst knapp abgelehnt mit 57 : 59 Stimmen (EVP einstimmig für Regierungsfassung).
    Die EVP schlug in der Vernehmlassung eine noch höhere Grenze von 5 Mio für einmalige und 2.5 Mio für wiederkehrende Ausgaben vor. Zum einen handelt es sich nicht um Staatsmittel, deshalb wären spezifische und grosszügige Finanzkompetenzen des Regierungsrates angebracht. Ziel sollte eine möglichst einfache und speditive Behandlung unterstützungswürdiger Vorhaben sein. Wir gehen nicht davon aus, dass die Behandlung von Unterstützungsanträgen im Grossen Rat zu einer massgeblichen Qualitätsverbesserung beitragen wird.
  • Die Interpellation Neues Kunstmuseum: wie weiter? wurde trotz vorgerückter Stunde noch ausgiebig diskutiert. Ein klares Konzept mit Klärung der Standortfrage betreffend Kunstmuseum wurde gewünscht. Zudem wurde geäussert, durch die GPK die bisher eingesetzten Gelder nochmals prüfen zu lassen.

    KR Elisabeth Rickenbach, EVP, goutiert in ihrem Votum die Einsicht des Regierungsrates für ihre Einsicht des Fehlverhaltens. Eine Prüfung des Standortes, wenn ein Neubau in Erwägung gezogen wird, ist vorzunehmen. Zuallererst muss die Um-Nutzung von Gebäuden in Ittingen aber neu evaluiert werden. Zudem soll geprüft werde, ob die Kirche wieder als Kirche für alle zugänglich werden kann.
    Die Zusammenarbeit von Stiftung, tecum als Ort der christlichen Spiritualität und Museen Ittingen als Ort der Inspiration scheint für uns befruchtend und trägt zu einem Alleinstellungsmerkmal in der Kunstszene der Schweiz bei, nebst dem Standort Ittingen als Baudenkmal von nationaler Bedeutung. Wollen wir dieser einmaligen Kombination in unserem Land Sorge tragen und Priorität geben?


Verfasst: Elisabeth Rickenbach, Kantonsrätin