Erste Schritte in Richtung „Designerbaby“?

Erste Schritte in Richtung „Designerbaby“?

Ein Kommentar zum neuen FmedG mit Blick auf aktuelle Entwicklungen in England von Leandra Gafner.

Zu Beginn des letzten Monats gab es eine grosse Schlagzeile aus Grossbritannien: England, genauer die zuständige Kontrollbehörde, erlaubt einem Forschungsteam die Genmanipulation an menschlichen Embryonen. Es wird in den DNA Code eines menschlichen Lebens eingegriffen, und die entstehenden Embryonen werden nach sieben Tagen zerstört, und nicht einer Frau eingepflanzt. Ist dies bereits der erste Schritt in Richtung „Designerbaby“?

Mit dieser Forschung werden in erster Linie die Ursachen von Fehlgeburten und Unfruchtbarkeit untersucht, und die Forscher versuchen zu verstehen, welche Gene es braucht, damit aus einem Embryo ein gesundes Baby wird. Mit den Ergebnissen soll die künstliche Befruchtung verbessert, und unfruchtbaren Menschen eine bessere Therapie angeboten werden können. Dies klingt nicht nur harmlos, sondern positiv. Wir müssen uns jedoch gerade in diesem Zusammenhang fragen, wie weit die Forschung gehen darf.

Mit der Technik, die das Forschungsteam benützt, wird der Code des menschlichen Lebens verändert. Ist das Projekt erfolgreich, wird diese Crispr/Cas9-Methode so verbessert, dass damit Erbkrankheiten geheilt, aber auch wirkliche ‚Designerbabys‘ geschaffen werden können. Mit einer zuverlässig funktionierenden solchen Technologie kann nicht nur über die Gesundheit, sondern auch über die Haar- und Augenfarbe, oder die Intelligenz des Kindes, bestimmt werden. Die Genmanipulation an Embryonen, welche nicht eingepflanzt werden, ist also nicht nur aus der Ansicht von ProLife-Vertretern verwerflich, sondern daraus kann eine Gefahr entstehen, welche weit über die Heilung von Erbkrankheiten hinausgeht.

In der Schweiz stehen wir ebenfalls kurz vor einer Entscheidung zu einer zumindest verwandten Thematik. Am 05.06.2016 stimmen wir ab über die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes, gegen welche die EVP das Referendum ergriffen hat.

Eine Unterscheidung ist gleich von Beginn an zu machen: Das FMedG gestattet keine Genmanipulation an menschlichen Embryonen. Es gestattet neu die in-vitro Untersuchung von Embryonen, und ausserdem können statt wie bisher drei, nun zwölf Eier befruchtet, untersucht und aussortiert werden. Daraus entsteht ein massiver Überschuss an Embryonen, welche neu auch bis zu zehn Jahre eingefroren werden dürfen (Kryokonservierung). Diese Änderung rückgängig zu machen ist einer der Kernpunkte des Referendums.

Mit dem neuen FMedG werden Grenzen überschritten, wie mit der Gestattung der Genmanipulation ebenfalls. Nicht nur werden unzählige Eier zu viel befruchtet, sondern es werden auch unerwünschte Gendefekte aussortiert. Das Chromosomen-Screening kann nicht nur bei Paaren mit hohem Risiko auf Erbkrankheiten, sondern regulär, bei allen Paaren, die künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, durchgeführt werden.

Die Frage, wann die Forschung in dieser Thematik zu weit geht, ist zu recht umstritten. Einige ziehen die Grenze, wenn der veränderte Embryo einer Frau eingepflanzt wird. Andere, wenn ein Leben als lebenswerter als ein anderes angesehen wird. Meiner Ansicht nach überschreitet das neue FmedG jedoch mehrere solche Grenzen. Man weiss nicht, was die 10-jährige Kryokonservierung für Folgen haben wird. Man untersucht grundsätzlich jedes künstlich befruchtete Ei auf Gendefekte und entwickelt 12 statt wie bisher 3 Embryonen und selektioniert schlussendlich die nicht perfekten Embryonen aus. Deshalb geht die Revision zu weit!

In England fehlt noch die Zustimmung einer Ethikkommission zur definitiven Zulassung der Genmanipulationsversuche, hier in der Schweiz die Zustimmung des Volkes. Deshalb ist meine Empfehlung, am 05.06.2016 nein zur Revision des FMedG zu sagen, um diese Grenzenlosigkeit zu verhindern.