Ja zum Gegenvorschlag der VI Gerechtigkeitsinitiative

Ja zum Gegenvorschlag der VI Gerechtigkeitsinitiative

Die EVP lehnt die VI klar ab und empfiehlt ein überzeugtes Ja zum Gegenvorschlag und bei der Stichfrage ein Kreuz bei der Vorlage B.

Die SVP begünstigt mit dieser Volksinitiative die besser Verdienenden. Je höher das Einkommen, desto grösser die Steuerersparnis. Für erwachsene Steuerpflichtige soll der Abzug für die Krankenkassen-Prämien um 1000 Franken steigen. Der Abzug pro Kind soll um 200 Franken erhöht werden.

Es ist richtig, die steigenden Gesundheitskosten bei den Steuern zu berücksichtigen. Dass damit Steuerpflichtige entlastet werden, welche dies nicht benötigen, kann im Rahmen des Gegenvorschlags hingenommen werden. Dieser soll nicht zuletzt eine VI verhindern, die beim Kanton und den Gemeinden Steuerausfälle von jährlich 300 Mio. Franken erwarten lässt. Im Hinblick auf die kommenden finanziellen Herausforderungen ist dies für das Gemeinwesen nicht vertretbar. Der Gegenvorschlag will die Abzüge weniger stark anheben: Er sieht vor, den Abzug für erwachsene Personen um 300 Franken, von 2600 auf 2900 Franken, zu erhöhen. Der Kinderabzug soll gleich bleiben, weil die Durchschnittsprämie für Kinder bereits dem Maximalabzug entspricht. Am Teuerungsindex soll sich nichts ändern. Die Steuerausfälle sind gegenüber der VI um etwa zwei Drittel kleiner, was für den Kanton und die Gemeinden tragbar wäre.

Die ständig steigenden Krankenkassenprämien belasten vor allem Menschen mit tiefen Einkommen. Deshalb muss gleichzeitig den sozial Schwächeren, denen Steuerabzüge nichts nützen, mit dem Ausbau der Prämienverbilligung geholfen werden. Dies ist aber nicht Gegenstand der Abstimmungsvorlage.

Die EVP lehnt die VI klar ab und empfiehlt ein überzeugtes Ja zum Gegenvorschlag und bei der Stichfrage ein Kreuz bei der Vorlage B.

 

Maja Müller

CO Präsidentin EVP Bezirk Andelfingen