"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Geld und Sex

"Landrat - mittendrin" in der ObZ - Geld und Sex

Geld und Sex

Geschätzte Leserinnen und Leser

In der letzten Landratssitzung behandelten wir zum zweiten Mal das Thema Steuern,
in der zweiten Lesung. Rund um die Änderung des Steuergesetzes, der sogenannten
Vermögenssteuerreform, gab es fast endlose Diskussionen. Besonders die SP
konnte nicht verstehen, wie man den Reichsten im Kanton ein Steuergeschenk
machen kann. Dass aber der Mittelstand dank diesen „Reichsten“ weniger Steuern
bezahlt, ist ein Fakt. Im Kanton Basellandschaft zahlen nur 30 % der
Steuerpflichtigen überhaupt eine Vermögenssteuer, die aber einer starken
Progression unterworfen ist. Um einer Abwanderung in einen steuergünstigeren
Nachbarkanton vorzukommen, soll diese Steuer nun gesenkt werden. Zur
Erinnerung: Die reichsten 331 steuerpflichtigen Baselbieter (0,2 %) bezahlen 36 %
der Vermögenssteuer. Bei der letzten Steuerreform 2007 wurden v.a. tiefe
Einkommen entlastet. Mit 48:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde dem
Landratsbeschluss zwar zugestimmt, aber das 4/5tel-Mehr nicht erreicht. Im
November wird es deshalb zu einer Volksabstimmung kommen.

In der Fragestunde wollte ich in Erfahrung bringen, wie sich unser Kanton verhält,
wenn geflüchtete Ukrainerinnen mit dem Schutzstatus S nach einer
Arbeitsbewilligung im Sex-Gewerbe fragen. „Aufgrund der Wirtschaftsfreiheit ist
Sexarbeit in der Schweiz eine legale Arbeitstätigkeit. Gesuche für Anstellungen im
Erotikgewerbe für Personen mit dem Schutzstatus S können daher nicht generell
verweigert werden», so die Antwort.

Aber gerade bei vulnerablen Personen aus Kriegsgebieten, die eventuell gar selbst
Vergewaltigungen erleiden mussten, sieht das z.B. der Kanton Zürich anders. Dort
wird keine derartige Bewilligung erteilt, sondern den Interessierten geholfen in
anderen Branchen Arbeit zu finden. Diese löbliche Einstellung würde ich auch in
Baselland begrüssen. In der detaillierten Antwort haben wir erfahren, dass hier bisher
keine Gesuche für Arbeitsbewilligungen für Personen mit Schutzstatus S im
Erotikgewerbe eingegangen sind und dass ein komplettes Angebot an Sozial-
Betreuung, Deutschkursen, KIGA- und RAV-Angeboten zur Verfügung steht. Dem
Fragesteller steht eine Zusatzfrage zu, in der ich nachbohrte, wie sich unsere
Behörden verhalten würden, wenn nun effektiv ukrainische Sexarbeiterinnen eine
Arbeitsbewilligung beantragten. Würden sie dem Zürcher Beispiel folgen? Ich bin
gespannt auf die Antwort.

Irene Wolf, Landrätin EVP