Leserbrief von André Wyss zum Besuchsrecht

Leserbrief von André Wyss zum Besuchsrecht

Zur Bekämpfung des Coronavirus gilt als präventive Massnahme in Alters- und Pflegeheimen, in Spitälern sowie in Kinder-/Jugendheimen ein Besuchsverbot. Der Schutz von gefährdeten Betagten und Patienten ist das Gebot der Stunde. Dem gegenüber haben die Betroffenen neben körperlich-medizinischen auch seelische Bedürfnisse. Sie sind stärker gefährdet und viele leiden darunter, weil Angehörige sie nicht besuchen und nicht wie gewohnt unterstützen dürfen, oder weil sie keine für sie wichtige geistliche und seelische Begleitung in Anspruch nehmen können.

Solche und ähnliche Einschränkungen können somit – insbesondere für ältere Menschen und für Kinder – sehr einschneidend und psychisch äusserst belastend sein. Es gilt daher darauf zu achten, dass die negativen Auswirkungen des Besuchsverbots nicht grösser sind als der Nutzen.

Sind sich der Kantonsarzt und der Regierungsrat bewusst, welche psychischen Folgen dieses Besuchsverbots mit sich bringt und dass dies für das Wohlbefinden und folglich für die Genesung der Betroffenen nicht sehr förderlich ist? Inzwischen hat der Kanton Aargau das Besuchsverbot gelockert. Wann zieht der Kanton Solothurn zum Wohle der betroffenen Personen und Angehörigen nach?

 

André Wyss, Rohr
Kantonsrat EVP