Die EVP Baselland ist froh, herrschen heute nicht mehr die Bedingungen vom Mai 2020, aufgrund welcher die Regierung damals unter hohem Zeitdruck die Corona-Notverordnungen IIIa und IIIb verabschiedete. Der zur Vernehmlassung aufliegenden Vorlage ist nun zu entnehmen, dass der Kanton sich nebst dem Einbezug der Gemeinden auch auf Bundesebene um Unterstützung bemüht hat. Die EVP Baselland erachtet aufgrund der Vorlage und unter Berücksichtigung der Antwort des VBLG den Auftrag als gut erfüllt.
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